Nach dem §611 BGB besteht ein Dienstleistungsvertrag zwischen Klient/in und Behandler.
Die ganzheitliche Körperarbeit sehe ich als Bindeglied zwischen Schulmedizin und alternativer Medizin. Meine Leistungen dienen der Erhaltung der Gesundheit, können die Selbstheilungskräfte aktivieren (in beiderseitigem Einverständnis ) und eine gesundheitsfördernde Wirkung haben.
Keinesfalls soll durch meine Behandlung der Gang zum Arzt oder Heilpraktiker ersetzt werden. Ich stelle keine Rezepte aus.
Meine Angebote sind ausschließlich auf Einzelpersonen ausgerichtet.
Alle im Rahmen einer Sitzung/ Behandlung durchgeführten Gespräche und Vereinbarungen unterliegen der Schweigepflicht. Eine Entbindung davon ist nur schriftlich durch den Patienten möglich.